Motorrad fahren ab 15 Jahren…

Motorrad-Kategorien ab 1. Januar 2021

  • Ab 15 Jahren Kategorie A1
    maximal 50 cm3 Hubraum bei Verbrennungsmotoren und einer Motorleistung von höchstens 4 kW bei anderen Motoren, Höchstgeschwindigkeit 45 km/h
  • Ab 16 Jahren Kategorie A1
    maximal 125 cm3 Hubraum und maximal 11 kW Motorleistung
  • Ab 18 Jahren Kategorie A mit maximal 35 kW
    und einem Verhältnis von Motorleistung und Leergewicht von nicht mehr als 0,20 kW/kg
  • Nach zwei Jahren Besitz der Kategorie A 35 kW, kann ein Lernfahrausweis für die Kategorie A beantragt werden
  • Direkteinstieg in die Kategorie A nur für Polizei, Motorradmechaniker und Verkehrsexperten

Die praktische Grundschulung (PGS) dauert für alle Motorrad-Kategorien ab dem 1.1.2021 zwölf Stunden.
Sie muss nur beim Erwerb der ersten Motorradkategorie besucht werden.

 

 

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