AGB

Diese AGB’s dienen dazu, das Verhältnis zwischen Fahrschüler/in und Fahrlehrer/in zu regeln.

Zur Vereinfachung der Leserlichkeit wird nachfolgend auf die Gender Beschriftung verzichtet und nur die männliche Form angewendet.

Allgemein

  • Der Lernfahrausweis muss in jeder Unterrichtslektion mitgeführt werden. Bei Gebrauch des eigenen Fahrzeuges ebenfalls diesen Ausweis dabei haben.
  • Falls durch ein laufendes Verfahren der Lernfahrausweis entzogen werden könnte oder bereits entzogen wurde, ist dies dem Fahrlehrer unverzüglich mitzuteilen.
  • Unpünktliches Erscheinen des Fahrschülers hat zur Folge, dass die Lektion um diese Zeit gekürzt wird.
  • Bei Nichterscheinen ohne vorgängige Abmeldung werden die Lektionskosten / Kurskosten vollumfänglich belastet bzw. nicht zurückerstattet.
  • Bei Absenzen aus gesundheitlichen Gründen wird das Lektion-/Kursgeld erlassen sofern innerhalb einer Woche ein Arztzeugnis schriftlich an info@fs-a.ch eingereicht wird. Verspätet eingereichte Arztzeugnisse werden nicht mehr akzeptiert.
  • Unpünktliches Erscheinen des Fahrlehrers hat zur Folge, dass die Lektion um diese Zeit verlängert, nachgeholt oder nicht verrechnet wird.
  • Alkohol, Drogen, Medikamente und andere Betäubungsmittel sind verboten. Wer unter Einfluss solcher steht, ist fahrunfähig (nach einem Joint gilt mind. eine Wartezeit von 72h). Bei Alkohol gilt die Null Toleranz (Restalkohol !). Falls seitens des Fahrlehrers Zweifel an der Fahrfähigkeit besteht, kann die Lektion im Sinne der Verkehrssicherheit und ohne Geldrückgabe jederzeit abgebrochen werden.
  • Für die Schulung/Grundkurse ist die Versicherung Sache des Teilnehmers; ausser es wurde die administrative Grundpauschale bezahlt.
  • Haftungsausschluss: Für Diebstahl und Verlust von Gegenständen kann die Fahrschule Albisgüetli nicht haftbar gemacht werden. Jeder Kunde verpflichtet sich, in den Räumlichkeiten/Fahrzeugen etc. der Fahrschule Albisgüetli die jeweils aktuellen Hygieneregeln des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) sowie die Weisungen der Fahrschule Albisgüetli einzuhalten. Das Ansteckungsrisiko kann selbst bei Einhaltung der Hygieneregeln nicht vollumfänglich ausgeschlossen werden. Die Fahrschule Albisgüetli schliesst jede diesbezügliche Haftung aus.
  • Es gilt Schweizer Recht. Gerichtsstand ist der Sitz der Fahrschule. Beiden Parteien steht der Ombudsmann des ZFV kostenlos zur Verfügung. (zuercherfahrlehrer.ch)

Auto + Motorrad

  • Der mündlich oder schriftlich abgeschlossene Kaufvertrag einer Lektion oder eines Abonnements verpflichtet den Teilnehmenden zur Zahlung.
  • Die Zahlung ist spätestens an der ersten Lektion des ‘neuen’ Abonnements fällig. Das Nichtbezahlen des Abonnements gilt nicht als Rücktritt vom Vertrag.
  • Die Bezahlung von Einzellektionen und Abonnements erfolgt gemäss Preisliste. Wird ein Abo nicht fertig aufgebraucht, bezahlt der Fahrlehrer den Restbetrag zurück. Er ist berechtigt, die gefahrenen Lektionen zum Einzelpreis abzurechnen.
  • Die Abonnemente sind während maximal 2 Jahren gültig. Nach Ablauf der Gültigkeit verfällt ein allfälliges Restguthaben ersatzlos.
  • Der Fahrlehrer verpflichtet sich eine vollumfängliche Fahrausbildung durchzuführen. Wenn der Fahrlehrer die Ausbildung abgeschlossen hat und der Fahrschüler prüfungsreif ist, wird er den Fahrschüler an die Fahrprüfung anmelden.
  • Der Fahrlehrer bestimmt den Prüfungsort.
  • Vor einer Prüfung müssen sämtliche offenen Beträge (in der entsprechenden Kategorie) beglichen sein inkl. der Prüfungslektion. Ansonsten behält sich der Fahrlehrer das Recht vor, die Prüfung abzusagen (Unkosten gehen zu Lasten des Fahrschülers).
  • Die Lektionsdauer von 50 Minuten beinhaltet immer: Begrüssung, Einrichten, Besprechungen, Fahren, Bezahlung und Verabschiedung.
  • Die administrative Grundpauschale (Kat. B) ist obligatorisch (auch bei einem Fahrschulwechsel).
  • Terminverschiebungen/-absagen müssen mindestens 48 Stunden vorher gemeldet werden. Ansonsten werden die vereinbarten Lektionen verrechnet.
  • Das Vertragsverhältnis zwischen Fahrschüler und Fahrlehrer kann beidseits jederzeit aufgelöst werden.

Motorrad-Grundkurse (3 bis 5 Teilnehmer)

  • Eine Anmeldung ist verbindlich und verpflichtet Sie zur Zahlung des Kursgeldes. Das Nichtbezahlen des Kursgeldes gilt nicht als Abmeldung.
  • Nach erfolgreicher Anmeldung erhalten Sie eine Anmeldebestätigung, an die von Ihnen erfasste E-Mailadresse. Falls Sie keine Bestätigung erhalten, überprüfen Sie bitte Ihren Spam-Ordner.
    Sollten Sie keine Bestätigung erhalten, kontaktieren Sie uns bitte unter:
    Telefon: 044 491 38 88 oder schreiben Sie ein E-Mail an info@fs-a.ch.

Bei einer Ab-/Ummeldung kann die Fahrschule Albisgüetli dem ‘Teilnehmer’ das Kursgeld gemäss folgender Regelung ganz oder teilweise erlassen.

Abmeldezeitpunkt                                        Rücktrittsgebühr
Bis 8 Kalendertage vor Kursbeginn:         CHF 50.- Unkostenbeitrag
Bis 4 Kalendertage vor Kursbeginn:         50% der Kurspauschale
Ab 72 Stunden vor Kursbeginn:                 Kein Erlass; keine Rückerstattung der Kurspauschale

Umbuchungen                                              Gebühr
Bis 7 Kalendertage vor Kursbeginn:         CHF 0.—
Bis 3 Tage vor Kursbeginn:                        CHF 50.- Unkostenbeitrag
Ab 72 Stunden vor Kursbeginn:                100% der Kurspauschale, ausser es wird ein Ersatzteilnehmer gefunden.

Muss aufgrund eines nicht technisch einwandfreien Motorrades (Panne) die Kursteilnahme abgebrochen werden, ist trotzdem das ganze Kursgeld geschuldet und der Kurs wird eventuell als nicht erfüllt gewertet.

Die Fahrschule Albisgüetli behält sich das Recht vor, jederzeit Änderungen der AGB vorzunehmen oder zu ergänzen.
Melden Sie sich nur an, wenn Sie mit den AGB einverstanden sind.

Gültig ab 01.07.2022