Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Fahrschule Albisgüetli
Inhaber: Claudio Candinas
8907 Wettswil am Albis
E-Mail: info@fs-a.ch
Telefon: 078 888 04 88

Stand: 20. August 2026


1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Dienstleistungen der Fahrschule Albisgüetli, insbesondere für:

  • Motorrad-Grundkurse

  • Motorrad-Fahrlektionen und Privatstunden

  • Einzelunterricht

  • Starterlektionen

  • Vermietung von Motorrädern und Rollern

  • weitere auf der Website angebotene Dienstleistungen

Mit der Anmeldung zu einem Kurs, der Buchung einer Fahrlektion oder der Anmietung eines Fahrzeugs anerkennt die Kundin bzw. der Kunde diese AGB.

Es gilt die zum Zeitpunkt der Buchung gültige Fassung der AGB.


2. Anmeldung und Vertragsabschluss

Die Anmeldung zu einem Kurs oder die Buchung einer Fahrlektion erfolgt grundsätzlich online über die Website der Fahrschule Albisgüetli oder nach individueller Vereinbarung.

Mit dem Absenden einer Anmeldung oder Buchung gibt die Kundin bzw. der Kunde eine verbindliche Buchung ab.

Die Anmeldung ist verbindlich.

Die Kundin bzw. der Kunde ist dafür verantwortlich, sämtliche bei der Anmeldung gemachten Angaben korrekt und vollständig anzugeben.

Die Fahrschule Albisgüetli kann eine Anmeldung insbesondere dann ablehnen oder stornieren, wenn gesetzliche Voraussetzungen nicht erfüllt sind oder die Durchführung aus organisatorischen oder sicherheitsrelevanten Gründen nicht möglich ist.


3. Voraussetzungen für Motorrad-Grundkurse

Für die Teilnahme an einem Motorrad-Grundkurs muss ein gültiger Lernfahrausweis der entsprechenden Kategorie vorhanden sein.

Der gültige Lernfahrausweis ist zum Kurs mitzubringen.

Die Teilnehmerin bzw. der Teilnehmer ist selbst dafür verantwortlich, dass sämtliche gesetzlichen Voraussetzungen für die Teilnahme erfüllt sind und die vorgeschriebenen Fristen eingehalten werden.

Die Teilnehmerin bzw. der Teilnehmer muss bereits über ausreichende Fahrkenntnisse verfügen, um das Fahrzeug sicher zu bedienen und im normalen Strassenverkehr mit der Gruppe mitzuhalten.

Der Motorrad-Grundkurs ist keine Fahrausbildung für Personen, die noch nie Motorrad oder Roller gefahren sind.

Bei fehlender Fahrpraxis kann die Fahrschule empfehlen, vor dem Grundkurs eine Starterlektion oder zusätzliche Fahrlektionen zu absolvieren.


4. Motorrad-Grundkurs

Der Motorrad-Grundkurs umfasst grundsätzlich 12 Stunden und wird auf drei Kurstage aufgeteilt.

Die aktuellen Kursdaten, Kurszeiten und Kursorte werden auf der Website bei der jeweiligen Ausschreibung angegeben.

Die Kurse starten grundsätzlich im Raum Triemli in Zürich. Je nach Kursteil können andere Treffpunkte oder Übungsplätze vorgesehen werden.

Die Durchführung eines Kurses kann von einer Mindestzahl an Teilnehmerinnen und Teilnehmern abhängig gemacht werden.

Wird die erforderliche Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, kann die Fahrschule den Kurs verschieben oder absagen. Die betroffenen Teilnehmerinnen und Teilnehmer werden entsprechend informiert.

Bei einer Absage durch die Fahrschule wird eine bereits bezahlte Kursgebühr grundsätzlich zurückerstattet oder auf Wunsch auf einen anderen verfügbaren Kurstermin übertragen.


5. Kursort

Der genaue Treffpunkt wird bei der Anmeldung bzw. in den Kursinformationen angegeben.

Die Teilnehmerin bzw. der Teilnehmer ist selbst dafür verantwortlich, rechtzeitig am vereinbarten Treffpunkt zu erscheinen.


6. Fahrzeug – Verantwortung der Teilnehmerin bzw. des Teilnehmers

Für den Motorrad-Grundkurs ist grundsätzlich ein eigenes, geeignetes und zugelassenes Fahrzeug der entsprechenden Kategorie inklusive Fahrzeugausweis erforderlich, sofern nicht ausdrücklich ein anderes Fahrzeug vereinbart wurde.

Die Teilnehmerin bzw. der Teilnehmer ist dafür verantwortlich, dass das verwendete Fahrzeug verkehrssicher, technisch einwandfrei und für den gesamten Kurs geeignet ist.

Das Fahrzeug muss sich bei Kursbeginn und während des gesamten Kurses in einem ordnungsgemässen und betriebssicheren Zustand befinden.

Insbesondere müssen sicherheitsrelevante Komponenten wie Bremsen, Reifen, Beleuchtung, Lenkung und Antrieb ordnungsgemäss funktionieren.

Die Fahrschule ist berechtigt, ein Fahrzeug vom Kurs auszuschliessen, wenn dieses aus ihrer Sicht nicht verkehrssicher, technisch mangelhaft oder für die vorgesehenen Übungen und Fahrten ungeeignet ist.

Die Verantwortung für die Kontrolle, Wartung und Verkehrstauglichkeit des eigenen Fahrzeugs liegt bei der Teilnehmerin bzw. beim Teilnehmer.


7. Fahrzeugausfall, Panne oder technischer Defekt

Fällt das von der Teilnehmerin bzw. vom Teilnehmer mitgebrachte Fahrzeug während des Kurses aufgrund einer Panne, eines technischen Defekts oder aus einem anderen fahrzeugbezogenen Grund aus, liegt dies grundsätzlich im Verantwortungsbereich der Teilnehmerin bzw. des Teilnehmers.

Die Teilnehmerin bzw. der Teilnehmer ist dafür verantwortlich, bei Bedarf rechtzeitig ein geeignetes Ersatzfahrzeug zu organisieren.

Die Fahrschule ist nicht verpflichtet, bei einem Ausfall des privaten Fahrzeugs ein Ersatzfahrzeug zur Verfügung zu stellen.

Kann der Kurs aufgrund eines technischen Defekts, einer Panne oder eines sonstigen Problems am von der Teilnehmerin bzw. vom Teilnehmer mitgebrachten Fahrzeug nicht oder nicht vollständig absolviert werden, besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Rückerstattung der Kursgebühr oder auf kostenlose Nachholung der versäumten Kurszeit.

Dies gilt insbesondere auch dann, wenn das Fahrzeug bereits vor Kursbeginn nicht in einem geeigneten Zustand war oder während des Kurses aufgrund mangelnder Wartung oder eines technischen Problems ausfällt.


8. Geeignetheit des Fahrzeugs

Die Teilnehmerin bzw. der Teilnehmer muss ein Fahrzeug verwenden, mit dem die vorgesehenen Übungen sicher durchgeführt werden können.

Bei älteren oder technisch besonderen Fahrzeugen kann die Fahrschule empfehlen, für den Grundkurs ein moderneres Fahrzeug zu verwenden.

Insbesondere für Übungen bei höheren Geschwindigkeiten, Kurvenfahrten, Bremsübungen und das Fahren im normalen Verkehr muss das Fahrzeug geeignet sein.

Die Fahrschule kann die Teilnahme mit einem Fahrzeug ablehnen, wenn dadurch die Sicherheit der Teilnehmerin bzw. des Teilnehmers oder anderer Verkehrsteilnehmer gefährdet werden könnte.


9. Schutzbekleidung und Ausrüstung

Für die Teilnahme am Motorrad-Grundkurs sind mindestens folgende Ausrüstungsgegenstände erforderlich:

  • geprüfter Schutzhelm

  • Motorradhandschuhe

Ein Nierengurt wird ausdrücklich empfohlen.

Ebenfalls empfohlen werden:

  • Motorradjacke mit geeigneten Protektoren

  • Motorradhose mit geeigneten Protektoren

  • Motorradstiefel oder festes, knöchelüberragendes Schuhwerk

  • weitere geeignete Schutzbekleidung

Die Motorradbekleidung ist insbesondere auch den jeweiligen Wetter- und Witterungsverhältnissen anzupassen.

Die Fahrschule kann die Teilnahme verweigern, wenn die erforderliche Schutzausrüstung fehlt oder aus Sicherheitsgründen nicht ausreichend ist.


10. Fahrlektionen und Privatstunden

Einzelne Motorrad-Fahrlektionen, Privatstunden und Starterlektionen können grundsätzlich online über die Website gebucht werden.

Dauer und Preis der jeweiligen Fahrlektion werden bei der Buchung angegeben.

Die Kundin bzw. der Kunde hat sich zum vereinbarten Zeitpunkt am vereinbarten Treffpunkt einzufinden.

Verspätungen der Kundin bzw. des Kunden führen grundsätzlich nicht zu einer Verlängerung der gebuchten Fahrzeit.


11. Stornierung und Verschiebung von Motorrad-Grundkursen

Die Anmeldung zu einem Motorrad-Grundkurs ist verbindlich. Mit der Anmeldung wird ein Kursplatz reserviert.

Eine Stornierung oder Verschiebung ist der Fahrschule möglichst frühzeitig schriftlich mitzuteilen.

Für Stornierungen gelten folgende Bedingungen:

Bis 14 Tage vor Kursbeginn:
Kostenfreie Stornierung oder Verschiebung auf einen anderen verfügbaren Kurstermin.

13 bis 7 Tage vor Kursbeginn:
50 % der Kursgebühr werden geschuldet.

Weniger als 7 Tage vor Kursbeginn:
100 % der Kursgebühr werden geschuldet.

Bei Nichterscheinen oder Abbruch des Kurses durch die Teilnehmerin bzw. den Teilnehmer:
100 % der Kursgebühr werden geschuldet.

Die Stornierungsgebühr dient insbesondere zur Deckung des reservierten Kursplatzes, des organisatorischen Aufwands und des durch die kurzfristige Absage entstehenden Ausfalls.

Kann der freigewordene Kursplatz kurzfristig vollständig durch eine andere Person besetzt werden, kann die Fahrschule die geschuldete Stornierungsgebühr entsprechend reduzieren oder erlassen.

Bei wichtigen, nachweisbaren Gründen kann die Fahrschule nach den Umständen des Einzelfalls eine Verschiebung oder teilweise Rückerstattung gewähren.


12. Stornierung und Verschiebung von Fahrlektionen

Kann eine gebuchte Fahrlektion nicht wahrgenommen werden, ist die Fahrschule möglichst frühzeitig zu informieren.

Eine Verschiebung kann nach Möglichkeit und Verfügbarkeit vereinbart werden.

Bei kurzfristigen Absagen oder Nichterscheinen kann die reservierte Fahrzeit vollständig verrechnet werden.

Bei besonderen Umständen entscheidet die Fahrschule nach den konkreten Umständen des Einzelfalls.


13. Wetter und äussere Umstände

Motorradunterricht und Motorrad-Grundkurse können grundsätzlich auch bei wechselnder Witterung durchgeführt werden.

Bei extremen oder sicherheitsrelevanten Wetterverhältnissen kann die Fahrschule eine Fahrlektion oder einen Kursteil verschieben oder absagen.

Die Sicherheit der Teilnehmerinnen und Teilnehmer hat jederzeit Vorrang.

Bei einer wetterbedingten Absage durch die Fahrschule wird nach Möglichkeit ein Ersatztermin angeboten.


14. Kurskosten und Zahlungsbedingungen

Die jeweils gültigen Preise werden auf der Website der Fahrschule Albisgüetli veröffentlicht.

Das A1 + A Paket für den 12-stündigen Motorrad-Grundkurs kostet aktuell CHF 500.–.

Die Kursgebühr ist grundsätzlich spätestens eine Woche vor Kursbeginn zu bezahlen.

Bei kurzfristigen Anmeldungen kann die Fahrschule eine sofortige Zahlung verlangen.

Die Zahlung kann je nach Vereinbarung per Banküberweisung oder TWINT erfolgen.

Bei kurzfristigen Anmeldungen kann die Kursanmeldung erst nach Eingang der Zahlung definitiv bestätigt werden.

Massgebend ist grundsätzlich der bei der Buchung angegebene Preis.


15. Durchführung von Kursen

Die Fahrschule behält sich vor, den Ablauf, die Gruppenzusammensetzung oder einzelne Übungen innerhalb der gesetzlichen und fachlichen Vorgaben anzupassen.

Die Fahrschule entscheidet unter Berücksichtigung der Sicherheitslage, der Witterung, der Verkehrssituation und des Ausbildungsstands der Gruppe über den konkreten Ablauf des Unterrichts.


16. Verantwortung der Teilnehmerinnen und Teilnehmer

Die Teilnehmerin bzw. der Teilnehmer verpflichtet sich, die Anweisungen des Fahrlehrers zu befolgen und die Sicherheitsvorgaben einzuhalten.

Die Teilnehmerin bzw. der Teilnehmer muss jederzeit in der Lage sein, das Fahrzeug sicher zu bedienen.

Die Teilnahme unter Alkohol-, Drogen- oder sonstigem fahruntüchtigem Einfluss ist untersagt.

Bei erkennbarer Fahruntüchtigkeit kann die Teilnahme ohne Anspruch auf Rückerstattung oder kostenlose Nachholung verweigert werden, soweit die Verhinderung von der Teilnehmerin bzw. vom Teilnehmer zu vertreten ist.


17. Ausschluss vom Unterricht

Die Fahrschule kann eine Person vom Unterricht oder Kurs ausschliessen, wenn:

  • die erforderlichen gesetzlichen Voraussetzungen nicht erfüllt sind;

  • kein gültiger Lernfahrausweis vorhanden ist;

  • das Fahrzeug nicht geeignet oder nicht verkehrssicher ist;

  • eine erforderliche Schutzausrüstung fehlt;

  • die Person fahruntüchtig erscheint;

  • Anweisungen des Fahrlehrers wiederholt nicht befolgt werden;

  • das Verhalten der Person die Sicherheit anderer Teilnehmerinnen und Teilnehmer oder Verkehrsteilnehmer gefährdet.

Ein Ausschluss aus Sicherheitsgründen begründet grundsätzlich keinen Anspruch auf Rückerstattung der Kursgebühr.


18. Vespa- und Fahrzeugvermietung

Die Fahrschule Albisgüetli kann nach Verfügbarkeit eine Vespa GTS 125 ccm zur Verfügung stellen.

Der aktuelle Mietpreis beträgt CHF 65.– pro Tag.

Für die Vermietung ist eine Kaution von CHF 1’500.– zu hinterlegen.

Die Abholung und Rückgabe erfolgt nach vorheriger Vereinbarung in Wettswil am Albis.

Die Mieterin bzw. der Mieter muss über die erforderliche Fahrerlaubnis verfügen und in der Lage sein, das Fahrzeug sicher zu bedienen.

Die Mieterin bzw. der Mieter verpflichtet sich, das Fahrzeug sorgfältig und bestimmungsgemäss zu verwenden und die gesetzlichen Verkehrsregeln einzuhalten.

Das Fahrzeug darf ohne ausdrückliche Zustimmung der Fahrschule nicht an andere Personen weitergegeben oder überlassen werden.


19. Fahrzeugübergabe und Rückgabe

Bei der Übergabe kann der Zustand des Fahrzeugs gemeinsam kontrolliert und dokumentiert werden.

Bereits vorhandene Schäden können festgehalten werden.

Das Fahrzeug ist in dem Zustand zurückzugeben, in dem es übernommen wurde, unter Berücksichtigung der normalen vertragsgemässen Nutzung.

Bei der Rückgabe wird das Fahrzeug auf neue Beschädigungen und aussergewöhnliche Verschmutzungen kontrolliert.

Die Kaution wird nach ordnungsgemässer Rückgabe und Kontrolle des Fahrzeugs zurückerstattet, sofern keine offenen Forderungen oder Schäden bestehen.

Bei Schäden, Verlusten oder anderen von der Mieterin bzw. vom Mieter zu verantwortenden Kosten kann die Fahrschule entsprechende Beträge mit der Kaution verrechnen.

Weitergehende Schadenersatzansprüche bleiben vorbehalten, soweit die Kaution zur Deckung des Schadens nicht ausreicht.


20. Schäden und Unfälle mit Mietfahrzeugen

Unfälle, Beschädigungen, Diebstahl oder technische Probleme mit einem Mietfahrzeug sind der Fahrschule unverzüglich zu melden.

Die Mieterin bzw. der Mieter darf Schäden nicht ohne vorherige Rücksprache selbst reparieren lassen, ausser dies ist aufgrund einer akuten Gefahrensituation zwingend erforderlich.

Bei einem Unfall sind die gesetzlichen Pflichten einzuhalten und, soweit erforderlich, die zuständigen Stellen zu informieren.

Die Mieterin bzw. der Mieter haftet im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen für Schäden, die durch unsachgemässe Nutzung, grobe Fahrlässigkeit oder vertragswidrige Verwendung entstehen.


21. Führerausweis und gesetzliche Voraussetzungen

Die Kundin bzw. der Kunde ist selbst dafür verantwortlich, die gesetzlichen Voraussetzungen für den gewünschten Führerausweis zu erfüllen.

Insbesondere ist sicherzustellen, dass der erforderliche Lernfahrausweis gültig ist und die vorgeschriebenen Fristen eingehalten werden.

Die Fahrschule übernimmt keine Verantwortung für versäumte Fristen oder fehlende Bewilligungen, die von der Kundin bzw. vom Kunden zu vertreten sind.

Bei Fragen zu persönlichen Voraussetzungen oder zum Führerausweis wird empfohlen, die zuständige kantonale Behörde zu kontaktieren.


22. Haftung

Die Fahrschule Albisgüetli führt den Unterricht nach bestem Wissen und unter Beachtung der geltenden Sicherheitsvorgaben durch.

Die Teilnahme am Motorradunterricht und an praktischen Fahrten erfolgt mit den üblichen Risiken des Strassenverkehrs.

Die Kundin bzw. der Kunde bleibt für das sichere Beherrschen des Fahrzeugs verantwortlich und hat die Anweisungen des Fahrlehrers zu befolgen.

Die Haftung der Fahrschule richtet sich nach den zwingenden gesetzlichen Bestimmungen.

Für persönliche Gegenstände der Kundin bzw. des Kunden wird keine Haftung übernommen, sofern kein gesetzlich zwingender Haftungsgrund besteht.


23. Online-Buchungen

Bei Online-Buchungen werden die für die Bearbeitung der Anmeldung erforderlichen persönlichen Angaben erhoben.

Die Kundin bzw. der Kunde ist verpflichtet, die Angaben vor dem Absenden der Buchung zu kontrollieren und allfällige Fehler zu korrigieren.

Mit dem Abschluss der Online-Buchung bestätigt die Kundin bzw. der Kunde, die geltenden AGB gelesen und akzeptiert zu haben.

Die jeweils gültigen AGB sind auf der Website der Fahrschule Albisgüetli zugänglich.


24. Datenschutz

Personendaten werden gemäss den geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen bearbeitet.

Die Daten werden insbesondere zur Bearbeitung von Anmeldungen, Buchungen, Zahlungen, Kursorganisation und zur Kommunikation mit Kundinnen und Kunden verwendet.

Weitere Informationen zur Bearbeitung personenbezogener Daten sind der Datenschutzerklärung der Fahrschule Albisgüetli zu entnehmen.


25. Änderungen der AGB

Die Fahrschule Albisgüetli kann diese AGB anpassen, wenn dies aufgrund gesetzlicher, organisatorischer oder betrieblicher Änderungen erforderlich ist.

Für bereits abgeschlossene Buchungen gilt grundsätzlich die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung, sofern keine zwingenden gesetzlichen Bestimmungen etwas anderes verlangen.


26. Anwendbares Recht

Auf die Vertragsverhältnisse zwischen der Fahrschule Albisgüetli und ihren Kundinnen und Kunden ist Schweizer Recht anwendbar, unter Vorbehalt zwingender gesetzlicher Bestimmungen.


27. Gerichtsstand

Für Streitigkeiten gilt der gesetzlich zuständige Gerichtsstand.

Bei Konsumentenverträgen bleiben zwingende gesetzliche Gerichtsstandsbestimmungen vorbehalten.


28. Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchsetzbar sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt.

Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt die gesetzlich zulässige Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Bestimmung möglichst nahekommt.


Fahrschule Albisgüetli
Claudio Candinas
8907 Wettswil am Albis
E-Mail: info@fs-a.ch
Telefon: 078 888 04 88

Stand: 20. August 2026